Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: April 2026
GEGENSTAND UND GELTUNGSBEREICH
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") werden Bestandteil aller Vertragsverhältnisse zwischen der GetCarl GmbH ("Anbieter") und gewerblichen Kunden des Anbieters ("Kunden"), insbesondere bezüglich der Lizenzierung der KI-Softwarelösung "GetCarl" des Anbieters ("Vertragssoftware").
Für die Nutzung der Vertragssoftware und der über die Vertragssoftware angebotenen Dienstleistungen gelten ausschließlich diese AGB. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung.
Diese AGB finden keine Anwendung auf Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB.
VERTRAGSSCHLUSS UND VERTRAGSGRUNDLAGEN
Verträge mit dem Anbieter kommen durch den erfolgreichen Abschluss des elektronischen Bestell- und Bezahlvorgangs über den Zahlungsdienstleister Stripe („Checkout“) zustande („Vertrag“). Mit Abschluss des Checkouts gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab, das mit erfolgreicher Durchführung des Zahlungsvorgangs spätestens mit Beginn der Leistungserbringung angenommen wird.
Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, hat der Liefer- oder Leistungsgegenstand nur die vertraglich zugesicherten Eigenschaften aufzuweisen; diese stellen nur dann Garantieübernahmen dar, wenn der Anbieter ausdrücklich erklärt, verschuldensunabhängig hierfür einstehen zu wollen oder wenn sie vom Anbieter ausdrücklich als solche bezeichnet werden; Garantieerklärungen müssen schriftlich abgegeben werden, um wirksam zu sein.
Qualitätsanforderungen oder sonstige Leistungsanforderungen (z.B. IT-Sicherheitsanforderungen, Compliance-Anforderungen, Programmieranforderungen, Dokumentationsanforderungen) werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie bei Vertragsschluss ausdrücklich einbezogen und vom Anbieter vorbehaltlos bestätigt wurden.
Vom Anbieter herausgegebene Prospekte, Werbemittel oder Angaben auf Webseiten werden nur dann Vertragsbestandteil, sofern dies ausdrücklich vereinbart wurde.
VERTRAGSSOFTWARE
Die im Angebot näher bezeichnete Vertragssoftware besteht vorwiegend aus einer Software mit Künstlicher Intelligenz ("KI"), die administrative telefonische Aufgaben in KFZ-Betrieben und Dienstleistungsbetrieben unterstützen kann. Der konkrete Leistungs- und Funktionsumfang der Vertragssoftware ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
Die Bereitstellung der Vertragssoftware erfolgt als Cloud-Anwendung ("SaaS"). Die Vertragssoftware umfasst nicht die Beschaffung oder Bereitstellung von Fremdsoftware, einschließlich Lizenzen für Betriebssysteme oder Standardsoftware von Drittherstellern und Weiter- und Neuentwicklung, einschließlich Patches, Updates und Upgrades vom Fremdsoftware.
Der Kunde ist sich bei Verwendung einer als "Betaversion" gekennzeichneten Vertragssoftware oder eines Dienstes/Services darüber bewusst, dass die Vertragssoftware bzw. der Dienst/Service noch fehlerhaft sein kann und Beschädigungen am System des Kunden unter Umständen sein können. Der Kunde nutzt Betaversionen daher in eigener Verantwortung. Der Anbieter übernimmt insoweit für durch Betaversionen verursachte Schäden keine Haftung, es sei denn, der Schaden beruht auf einer vorsätzlichen Pflichtverletzung des Anbieters.
NUTZUNGSRECHTE
Der Anbieter räumt dem Kunden das einfache, widerrufliche, nicht übertragbare Recht ein, die Vertragssoftware während der Vertragslaufzeit zwischen dem Anbieter und dem Kunden bestimmungsgemäß zu nutzen. Der Kunde erhält insbesondere das Recht, die Vertragssoftware eigenen Mitarbeitern nach Maßgabe der Bestimmungen dieser AGB zur betrieblichen Nutzung zu überlassen und, sofern erforderlich, entsprechende Zugänge freizuschalten. Dieses Nutzungsrecht des Kunden ist nicht an Dritte unterlizenzierbar es sei denn, das Angebot sieht eine Weiterlizensierung z.B. an verbundene Unternehmen des Kunden vor.
Der Anbieter behält sich das Recht vor, die Vertragssoftware stetig weiterzuentwickeln und den Funktionsumfang zu erweitern oder in angemessenem Umfang anzupassen oder einzuschränken.
Die Erstellung individueller Anpassungen oder Konfigurationen der Vertragssoftware ("Customizings") sind vertraglich zu vereinbaren. Ohne vertragliche Vereinbarung besteht kein Anspruch auf Erstellung von Customizings. Der Anbieter behält sich sämtliche Rechte an Customizings vor, insbesondere das Recht, Customizings anderen Kunden zu lizensieren. Soweit der Anbieter für den Kunden Customizings vornimmt, gelten die nach diesen AGB eingeräumten Nutzungsrechte an der Vertragssoftware zugunsten des Kunden auch für Customizings.
Unbeschadet der im Rahmen dieser AGB eingeräumten Nutzungsrechte behält der Anbieter alle Rechte an der Vertragssoftware.
BEREITSTELLUNG DER VERTRAGSSOFTWARE
Der Anbieter stellt dem Kunden die Vertragssoftware in ihrer jeweils aktuellen Version und für die vertragsgemäße Nutzung der Leistung ausreichenden Speicherplatz über das Internet als SaaS zur Verfügung und nimmt erforderliche Wartungsarbeiten vor.
Der Anbieter stellt die Vertragssoftware nicht mit garantierter durchgehender Verfügbarkeit bereit und ist daher nicht für eine störungs- und unterbrechungsfreie Verfügbarkeit der Vertragssoftware verantwortlich. Der Anbieter wird jedoch geeignete Maßnahmen ergreifen, um eine Verfügbarkeit von ca. 98 % im Jahresdurchschnitt zu erreichen. Unter Verfügbarkeit ist die Möglichkeit des Kunden zu verstehen, die geschuldeten Funktionalitäten der Vertragssoftware ohne Einschränkung zu nutzen. Ausfallzeiten aufgrund von Wartungsarbeiten gelten nicht als Einschränkung der Verfügbarkeit.
Wartungsleistungen sind in der Vergütung für die Bereitstellung der Vertragssoftware enthalten. Zu den Wartungsleistungen gehören regelmäßige Überprüfungen der Vertragssoftware zur Sicherstellung der vertragsgemäßen Leistung und Sicherheit, einschließlich der Beseitigung von Fehlern und der Bereitstellung von Updates, Patches oder Releases. Der Anbieter wird auf die berechtigten Interessen des Kunden angemessen Rücksicht nehmen und den Kunden rechtzeitig über notwendige Wartungsarbeiten informieren. In der Regel wird der Anbieter die Wartungsarbeiten außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durchführen.
UPDATES UND UPGRADES
Der Anbieter ist berechtigt, Inhalte und Funktionen der Vertragssoftware jederzeit zu aktualisieren und zu erweitern, um deren hohen Qualitätsstandard laufend zu gewährleisten ("Aktualisierung"). Während der Vertragslaufzeit wird der Anbieter die Aktualisierungen bereitstellen, die für den Erhalt der Vertragsmäßigkeit der Vertragssoftware erforderlich sind.
Falls eine Aktualisierung vom Kunden selbst installiert oder aktiviert werden muss und dieser die erforderliche Installation oder Aktivierung der Aktualisierung trotz Aufforderung vom Anbieter nicht vornimmt, übernimmt der Anbieter keine Verantwortung für einen Mangel der Vertragssoftware, der ursächlich auf das Fehlen dieser Aktualisierung zurückzuführen ist.
Verbesserungen, Neuerungen und Erweiterungen oder inhaltlich neue Funktionen der Vertragssoftware ("Upgrades") sind nicht von den vertraglich geschuldeten Wartungsleistungen erfasst. Die Bereitstellung von Upgrades erfolgt gegen gesonderte Vergütung auf der Basis einer gesonderten Vereinbarung. Dem Anbieter steht es jedoch frei, derartige Upgrades auch unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.
FEHLERBEHEBUNG UND SUPPORTLEISTUNGEN
Der Kunde wird den Anbieter über auftretende Fehler oder Mängel der Vertragssoftware unverzüglich informieren. Der Anbieter wird in diesem Fall angemessene Anstrengungen unternehmen, um die Ausfall- und Behebungszeit so gering wie möglich zu halten. Fehler werden entsprechend ihrer Schwere kategorisiert und der Anbieter wird Priorität auf die Behebung schwerwiegender Fehler legen.
Soweit gemeldete Fehler durch unsachgemäße oder vertragswidrige Nutzung der Vertragssoftware durch den Kunden oder dessen Nutzer entstanden sind, sind die für die Fehlerbehebung entstandenen Aufwände vom Kunden zu marktüblichen Konditionen zu vergüten.
Supportleistungen und allgemeine Beratungsleistungen (z.B. Anwenderschulungen) erbringt der Anbieter nach entsprechender Vereinbarung und gegen gesonderte Vergütung. Es steht dem Anbieter jedoch frei, solche Support- und allgemeinen Beratungsleistungen unentgeltlich zu erbringen.
Der Kunde ist eingeladen, Feedback zur Vertragssoftware und zu den Support- und Wartungsleistungen zu geben. Der Anbieter wird dieses Feedback berücksichtigen, um die Qualität seiner Dienstleistungen kontinuierlich zu verbessern. Der Kunde räumt dem Anbieter das unentgeltliche, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Recht ein, das Feedback zur Verbesserung der Vertragssoftware oder sonstiger Leistungen des Anbieters einzusetzen.
PFLICHTEN DES KUNDEN
Der Kunde wird angemessene technische und organisatorische Maßnahmen treffen, um unbefugten Zugriff Dritter auf die Vertragssoftware zu verhindern.
Soweit spezielle Systemanforderungen für die Nutzung der Vertragssoftware genannt werden, hat der Kunde auf eigene Verantwortung sicherzustellen, dass diese durch sein System erfüllt werden.
VERBOTENE NUTZUNG DER VERTRAGSSOFTWARE
Der Kunde stellt sicher, dass bei der Nutzung der Vertragssoftware folgende Nutzungsverbote eingehalten werden:
Die Vertragssoftware darf nicht zu anderen als den in der Leistungsbeschreibung definierten Zwecken verwendet werden.
Die Vertragssoftware darf nicht geändert, dekompiliert, zurückentwickelt ("Reverse Engineering") oder disassembliert werden. Außerdem darf nicht in sonstiger Weise versucht werden, den Quellcode der Vertragssoftware zu extrahieren.
Es dürften keine Inhalte in der Vertragssoftware gespeichert oder verbreitetet werden, die gegen anwendbare Gesetze, insbesondere berufsrechtliche Vorschriften, behördliche Anordnungen oder gegen Rechte Dritter (z.B. Urheberrechte, gewerbliche Schutzrechte, Persönlichkeitsrechte) verstoßen oder beleidigenden, rassistischen, diffamierenden oder verleumderischen Inhalt haben.
Es dürfen keine Inhalte (Dateien) in der Vertragssoftware gespeichert oder via der Vertragssoftware versandt werden, die Spam, schädlichen Code, Viren oder sonstige Schadsoftware bzw. andere Informationen, Dateien oder Programme enthalten, die die Funktionsfähigkeit von Soft- oder Hardware oder von Telekommunikationsvorrichtungen unterbrechen, zerstören und / oder einschränken können.
Der Kunde darf die Vertragssoftware nicht als Wiederverkäufer nutzen.
Die Vertragssoftware darf nicht in Anwendungsbereichen eingesetzt werden, die nach der Verordnung (EU) 2024/1689 über künstliche Intelligenz ("KI-Verordnung") (i) als verbotene KI-Systeme gemäß Art. 5 oder (ii) als Hochrisiko-KI-Systeme gemäß Art. 6 ff. eingestuft sind. Dies gilt insbesondere für den Einsatz zur sozialen Bewertung natürlicher Personen, zur manipulativen Beeinflussung von Personen, zur biometrischen Fernidentifikation sowie in sicherheits- oder gesundheitskritischen Bereichen.
Es dürfen keine Schutzvermerke, wie Copyright-Vermerke und andere Rechtsvorbehalte verändert, entfernt oder hinzugefügt werden.
VERANTWORTLICHKEIT DES ANBIETERS
Der Anbieter nimmt keine inhaltliche oder fachliche Prüfung der vom Kunden in die Vertragssoftware eingegebenen Daten vor. Der Kunde ist allein verantwortlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit der in der bereitgestellten Vertragssoftware eingegebenen Daten. Der Anbieter haftet nicht für Fehler, Verluste oder Schäden, die aus ungenauen, unvollständigen oder irreführenden Informationen resultieren.
Die Vertragssoftware liefert keine unfehlbaren Inhalte und Gesprächsprotokolle. Jede Ausgabe der Vertragssoftware muss vom Kunden überprüft und verifiziert werden.
Der Anbieter haftet nicht für fehlerhafte, missverständliche oder unpassende Gesprächsinhalte, die durch die Vertragssoftware im Rahmen der Beantwortung von Anrufen generiert werden. Der Kunde ist verpflichtet, die generierten Gesprächsprotokolle regelmäßig zu überprüfen und haftet selbst für rechtsverbindliche Aussagen oder Zusagen, die im Rahmen der Nutzung der Vertragssoftware gemacht werden.
Der Anbieter ist im Übrigen nicht verantwortlich für rechtsverletzende Inhalte, die vom Kunden in der Vertragssoftware gespeichert oder darüber verbreitet werden.
DATENSCHUTZ
Der Anbieter wird beim Umgang mit personenbezogenen Daten des Kunden die gesetzlichen Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten einhalten, insbesondere die der DSGVO und des BDSG.
Dem Anbieter und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bzw. Erfüllungsgehilfen ist es untersagt, personenbezogene Daten, die er im Kontext des Vertrags erlangt, zu einem anderen als dem zur jeweiligen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten; dem Anbieter ist nicht gestattet, solche Daten Dritten bekannt zu geben oder zugänglich zu machen, außer dies ist zur Vertragserfüllung erforderlich.
Der Kunde ist für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Bereitstellung der Vertragssoftware aus datenschutzrechtlicher Sicht verantwortlich. Der Kunde ist insbesondere dafür verantwortlich, dass die Nutzung der Vertragssoftware im konkreten Anwendungsfall den datenschutzrechtlichen Vorgaben entspricht, insbesondere den Vorschriften der DSGVO, des BDSG und ggf. des TDDDG. Der Anbieter übernimmt keine rechtliche Prüfung oder Verantwortung für die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der durch den Kunden initiierten oder durchgeführten Verarbeitung personenbezogener Daten.
Soweit für die Nutzung der Vertragssoftware oder einzelner Funktionen (z. B. Aufzeichnung oder Analyse von Gesprächen) eine Einwilligung betroffener Personen erforderlich ist, hat der Kunde sicherzustellen, dass diese Einwilligung wirksam eingeholt wird. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, die Einholung oder den Nachweis solcher Einwilligungen zu prüfen. Der Kunde stellt den Anbieter insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.
Der Anbieter wird hinsichtlich der Bereitstellung der Vertragssoftware für den Kunden aus datenschutzrechtlicher Sicht als Auftragsverarbeiter tätig. Vor diesem Hintergrund wird die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO (Anlage 1) integraler Bestandteil dieser AGB. Im Falle von Widersprüchen zwischen der Auftragsverarbeitungsvereinbarung und diesen AGB gehen die Regelungen der Auftragsverarbeitungsvereinbarung vor.
SCHNITTSTELLEN ZU DRITTANBIETERN
Die Vertragssoftware kann Schnittstellen zu Anwendungen und Produkten von Drittanbietern bieten. Der Anbieter ist nicht verantwortlich für die Verfügbarkeit, Leistung oder Genauigkeit solcher Drittanbieter-Software oder -Dienste. Der Kunde erkennt an, dass die Nutzung von Schnittstellen Dritter den Bedingungen der jeweiligen Drittanbieter unterliegt.
OPEN SOURCE SOFTWARE
Soweit die Vertragssoftware Open Source Software enthält und dies nach den jeweiligen Nutzungs- und Lizenzbestimmungen der Open Source Software erforderlich ist, wird der Anbieter dem Kunden den Quellcode und die jeweiligen Lizenzbedingungen zur Verfügung stellen.
Die im Rahmen dieser AGB eingeräumten Nutzungsrechte gelten nicht für Open Source Bestandteile der Vertragssoftware, soweit dies nach den jeweiligen Nutzungs- und Lizenzbestimmungen der Open Source Software nicht zulässig ist.
EINSATZ VON KÜNSTLICHER INTELLIGENZ
Der Anbieter setzt im Rahmen der Leistungserbringung Systeme mit Künstlicher Intelligenz ("KI-Systeme") ein.
Soweit im Rahmen des Einsatzes der Vertragssoftware Ergebnisse durch KI-Systeme generiert werden, ist der Anbieter für die Richtigkeit, Schutzrechtsfreiheit und Datenschutzkonformität dieser Ergebnisse nicht verantwortlich.
Die Vertragssoftware ersetzt keine fachkundige persönliche Kommunikation. Sie dient ausschließlich der Unterstützung einfacher, standardisierter Kommunikationsprozesse. Der Anbieter übernimmt keine Verantwortung für Schäden, die darauf beruhen, dass der Kunde Entscheidungen ausschließlich auf Grundlage der von der Vertragssoftware übermittelten Gesprächsinhalte trifft.
Soweit Lieferungen oder Leistungen von Anbieter KI-Systeme beinhalten, die der EU KI-Verordnung oder sonstiger KI-Regulierung unterliegen, wird der Anbieter notwendige Unterstützungsleistungen zur Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen (z. B. Dokumentationspflichten, Risikobewertungen) gegen gesonderte Vergütung anbieten.
VERTRAULICHKEIT
Die Parteien sind verpflichtet, alle im Rahmen des jeweiligen Vertrags erlangten vertraulichen Informationen und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln, insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben oder anders als zu vertraglichen Zwecken zu verwerten. "Vertrauliche Informationen" sind Informationen, die ein verständiger Dritter als schützenswert ansehen würde oder die als vertraulich gekennzeichnet sind.
Die Parteien werden angemessene technische und organisatorische Vorkehrungen treffen, um einen Zugriff Dritter auf Vertrauliche Informationen zu vermeiden.
Die Parteien verpflichten sich, mit allen Mitarbeitern und Subunternehmern eine den vorstehenden Absatz inhaltsgleiche Regelung zu vereinbaren.
Der Anbieter darf nach Abstimmung mit dem Kunden mit der Kundenbeziehung zum Kunden werben, d.h. insbesondere den Kunden öffentlich als Kunden nennen, das Kunden-Logo auf der Anbieter-Website sowie im Rahmen von Social Media verwenden.
LIZENZGEBÜHREN UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Der Kunde verpflichtet sich zur Zahlung von Lizenzgebühren für die Nutzung und Bereitstellung der Vertragssoftware. Einzelheiten zur Berechnung der Lizenzgebühr sowie zu den Zahlungsmodalitäten ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.
Alle in den jeweiligen Angeboten angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer. Der Kunde ist verantwortlich für die Abführung etwaiger weiterer Steuern oder Abgaben, soweit sie anfallen.
GEWÄHRLEISTUNG
Der Anbieter wird die Vertragssoftware mit der branchenüblichen Sorgfalt pflegen und aktualisieren. Es wird keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Genauigkeit der Inhalte und sonstigen Leistungen übernommen.
Der Anbieter weist den Kunden darauf hin, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht mit verhältnismäßigem Aufwand möglich ist, Softwareprodukte vollkommen frei von Fehlern zu halten. Der Anbieter wird die Vertragssoftware jedoch von solchen Mängeln freihalten, die ihre Tauglichkeit zur vertrags- oder bestimmungsgemäßen Nutzung mehr als nur unerheblich beeinträchtigen. Der Kunde hat dem Anbieter Art und Auftreten jeglicher Sachmängel unverzüglich anzuzeigen.
Der Anbieter gewährleistet, dass die Vertragssoftware keine Rechte Dritter verletzt. Der Kunde wird den Anbieter unverzüglich über die Geltendmachung von Ansprüchen Dritter informieren, die diese aufgrund der vertragsgemäßen Nutzung der Vertragssoftware gegen ihn geltend machen. Der Anbieter ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die geltend gemachten Ansprüche auf eigene Kosten abzuwehren.
Falls durch die Vertragssoftware Rechte Dritter verletzt werden und es sich dabei um einen Rechtsmangel handelt, wird der Anbieter nach eigener Wahl und auf eigene Kosten (a) dem Kunden ein entsprechendes Nutzungsrecht verschaffen oder (b) die Vertragssoftware rechtsverletzungsfrei umgestalten. Wenn der Anbieter keine Abhilfe herbeiführen kann, steht dem Anbieter ein Recht zur fristlosen Kündigung des Vertrags zu. Der Anbieter wird die Interessen des Kunden bei der Wahl der Abhilfemaßnahmen angemessen berücksichtigen.
Die Gewährleistung ist für solche Mängel ausgeschlossen, die auf einer nicht vertrags- oder bestimmungsgemäßen Nutzung der Vertragssoftware beruhen.
Gewährleistungsansprüche verjähren nach zwölf (12) Monaten.
Der Anbieter haftet nicht verschuldensunabhängig für anfängliche Mängel; § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB findet keine Anwendung. Im Übrigen gelten die Haftungsbegrenzungen dieser AGB.
HAFTUNG
Hat der Anbieter aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Anbieter beschränkt: Die Haftung besteht in diesem Fall nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten; dies sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Die Haftung ist zudem auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt, maximal jedoch auf die Höhe der für das gegenständliche Vertragsjahr anfallenden Vergütung.
Unabhängig von einem Verschulden vom Anbieter bleibt eine etwaige Haftung bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.
Soweit gemäß vorstehenden Regelungen die Haftung vom Anbieter auf Schadensersatz ausgeschlossen oder beschränkt ist, erstreckt sich dies auch auf die persönliche Haftung der Organe, der Arbeitnehmer und sonstiger Mitarbeiter, der Vertreter und Erfüllungsgehilfen und gilt auch für die gesetzliche Haftung aus unerlaubter Handlung.
Die Haftungsbeschränkungen dieser Ziffer 18 gelten nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Der Kunde stellt den Anbieter von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund der Verletzung von Bestimmungen in diesen AGB ein Schaden entstanden ist. Der Anbieter behält sich vor, bei Verstoß gegen diese AGB das Konto des Kunden zu sperren und ggf. zu löschen sowie den Vertrag zu beenden.
Die Haftung für Datenverluste wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrenentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre, vorbehaltlich der weiteren Regelungen der Ziffer 18. Die Haftung für Datenverluste ist ausgeschlossen, wenn der Kunde keine regelmäßigen Backups durchgeführt hat.
LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG
Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Der Vertrag verlängert sich jeweils um die vereinbarte Vertragslaufzeit, wenn er nicht mit einer Frist von vierzehn (14) Kalendertagen zum jeweiligen Ende der Vertragslaufzeit ordentlich gekündigt wurde.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Kündigungserklärungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
Mit Beendigung des Vertrages erlischt das Recht, die Vertragssoftware zu nutzen.
PFLICHTEN MIT BEZUG AUF DIE VERTRAGSBEENDIGUNG
Die Beendigung des Vertrags entbindet die Parteien nicht von der Einhaltung der Verpflichtungen, die während der Vertragslaufzeit entstanden sind, einschließlich der Pflichten zur Vertraulichkeit und zum Datenschutz.
Im Falle einer ordentlichen Kündigung des Vertrags oder einer berechtigten außerordentlichen Kündigung durch den Anbieter ist der Kunde verpflichtet, die Nutzung der Vertragssoftware zum Ende der Vertragslaufzeit unverzüglich einzustellen. Bereits gezahlte Lizenzgebühren werden anteilig erstattet.
AUFRECHNUNG UND ZURÜCKBEHALTUNGSRECHTE
Der Kunde darf nur gegen Forderungen vom Anbieter mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
Der Kunde darf ein Leistungsverweigerungs- oder Zurückbehaltungsrecht nur aufgrund unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Ansprüche geltend machen.
ABTRETUNG
Der Kunde darf seine Rechte aus den Verträgen mit dem Anbieter nur nach vorheriger Zustimmung vom Anbieter an Dritte abtreten. § 354a HGB bleibt hiervon unberührt.
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Der Anbieter kann für den Kunden zumutbare Änderungen dieser AGB vornehmen. Änderungen dieser AGB werden Vertragsinhalt, wenn die Änderungen dem Kunden per E-Mail mitgeteilt wurden, der Kunde nicht innerhalb von vier (4) Wochen nach Zugang der Mitteilung widerspricht und der Anbieter den Kunden in der Änderungsmitteilung ausdrücklich auf diese Folge hingewiesen hat. Widerspricht der Kunde den Änderungen fristgerecht, werden die Änderungen dem Kunden gegenüber nicht wirksam. Der Anbieter hat in diesem Fall das Recht, das Vertragsverhältnis mit einer Frist von einem (1) Monat zu kündigen, sofern eine Fortführung des Vertrages ohne die Änderungen für den Anbieter unmöglich oder unzumutbar ist. Etwaige andere Änderungsmöglichkeiten werden durch diese Ziffer nicht beschränkt.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, oder sollte sich in diesem Vertrag eine Lücke befinden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem Vertrag resultierenden Rechtsstreitigkeiten ist jeweils der Sitz des Anbieters.
